In Österreich regelt das Arzneimittelgesetz AMG[1] die Werbung für Medikamente. Seit März 2020 werden in den Massenmedien immer wieder die gleichen Mantren wiederholt, die sich auf Autorität berufen. Sie dienen einer ausgeklügelten Corona-Impfkampagne und verstoßen eklatant gegen dieses Gesetz. §50a Werbung für Arzneimittel darf nur für zugelassene Arzneispezialitäten betrieben werden. In der EU wurden 4„Werbung für „die“ Impfung“ weiterlesen